InProjekt - wir sind umgezogen

Unser neues Büro finden Sie nun in Hamburgs Norden unter der Geschäftsadresse:

InProjekt GmbH
Bei der Neuen Münze 11
22145 Hamburg

Telefon 040 – 254 66 000-0
Fax 040 – 254 66 000-1

Unsere Mailadressen und Webdomain haben sich nicht geändert.

Den Umzug in die neuen Räume haben wir zum Anlass genommen, auch ein neues Design gestalten zu lassen.
Der Schwerpunkt unseres Büros hat sich in den letzten Jahren weiter in Richtung Projektsteuerung und Beratung entwickelt. Um diese Fokussierung nach außen hin sichtbar zu machen, haben wir uns für ein schlichtes, reduziertes Logo entschieden, welches als Markenzeichen die Zusammenarbeit in unserem Netzwerk symbolisieren soll.

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen, mit unseren alten und mit den neuen Netzwerkpartnern zukunftsweisende und erfolgreiche Projekte durchzuführen.

 

Seit dem 01. Mai 2018 sind durch das Änderungsgesetz vom 23. Januar 2018 zahlreiche Änderungen in der Hamburgischen Bauordnung in Kraft.

Mit den Änderungen will Hamburg in erster Linie neue Anreize für den Wohnungsbau geben. Damit soll ein Instrument geschaffen werden, dass den politischen Willen zur Entstehung neuen Wohnraums umsetzen hilft.

Bisher hat die Pflicht zum Einbau von Aufzügen in Gebäuden ab einer Höhe von 13 m häufig den Ausbau eines Dachgeschosses oder die Aufstockung eines Gebäudes verhindert. Von dieser Forderung kann jetzt abgewichen werden.

Zukünftig darf auch der Baustoff Holz verstärkt bei Baumaßnahmen eingesetzt werden. Ab dem 01. Mai ist Holz zulässig bei Gebäuden mit einer Höhe von bis zu 22 Metern.

Durch die Änderung der Vorschriften zur Grundstückserschließung können nun mehrere Grundstücke, die keine unmittelbare Belegenheit an einem öffentlichen Weg haben, über eine private Erschließung an den öffentlichen Weg angebunden werden.

Nach den bisherigen Vorschriften war die Möglichkeit einer solchen privaten Erschließung auf maximal 4 Grundstücke beschränkt. Die Beschränkung wurde gestrichen.

Auch im Bereich der Barrierefreiheit wirken sich die Änderungen der neuen HBauO aus. So war es bisher erforderlich, alle barrierefreien Wohnungen eines Gebäudes im selben Geschoss zu bauen. Zukünftig können die Wohnungen auch über mehrere Geschosse verteilt werden.

Um den Überblick über alle Änderungen der neuen HBauO zu erleichtern, hat Hamburg eine Synopse herausgegeben, die unter folgendem link abrufbar ist:

http://www.hamburg.de/contentblob/9044386/f37ee4ea529c7c0d0f6621757e944048/data/d-synopse-hbauo-veroeffentlichung.pdf

Mit dem 1. August 2017 ist die neue Bundesanlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe in Kraft getreten.

Die AwSV ersetzt die bisherigen, unterschiedlichen Länderregelungen (VAwS) für den Boden- und Gewässerschutz. Damit ist endlich eine einheitliche Gesetzesgrundlage für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geschaffen worden.

Die AwSV enthält einige Neuerungen und eine ganze Reihe von konkretisierten Anforderungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:

Zur bisherigen WGK-Einstufung von Stoffen und Gemischen ist zum Beispiel die Möglichkeit gekommen, feste Gemische als „allgemein wassergefährdend″ (awg) zu bestimmen, ohne die genaue Zusammensetzung oder Gefährlichkeit des Gemisches aufklären zu müssen.

Die AwSV gilt auch für Jauche-, Gülle-, und Silagesickersaftanlagen

Für Anlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten oder Überschwemmungsgebieten gibt es eine „Bagatellgrenze“ mit einem Volumen von maximal 220 Litern oder einer Masse vom maximal 200 kg

Die technischen Anforderungen an Anlagen wurden präziser und detaillierter formuliert, und für die Rückhaltung von bestimmten Anlagen konkretisiert.

Für die Genehmigung von Anlagen wird in Zukunft häufiger das Gutachten eines Sachverständigen notwendig sein um eine Eignungsfeststellung zu vermeiden.

Auch bei nicht prüfpflichtigen Anlagen muss der Anlagenbetreiber zukünftig eine detaillierte Anlagendokumentation führen

Am 29. April hatte die IBA Hamburg GmbH, in Kooperation mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zu einer Fachveranstaltung über die Zukunft von Gewerbe- und Industrie in der Stadt eingeladen.Bei dieser Veranstaltung wollte die IBA im Rahmen des Programms einen Überblick zum aktuellen Stand geben, wie eine Sicherung und Entwicklung von Gewerbestandorten in Hamburg möglich ist. Ein Schwerpunkt scheint hierbei in naher Zukunft auf der städtebaulichen Entwicklung des Gewerbegebietes Billbrook und dem Billebogen zu liegen. Unter den Randbedingungen der Flächenknappheit eines Stadtstaates und der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt bleibt abzuwarten, wie intensiv die Stadt Hamburg sich dieser Aufgabe stellen kann.

Das Programm und die Themen der Fachtagung im Überblick finden Sie hier
www.iba-hamburg.de/newsletter/2016/newsletter-042016.html