Änderungen der Hamburger Bauordnung

Seit dem 01. Mai 2018 sind durch das Änderungsgesetz vom 23. Januar 2018 zahlreiche Änderungen in der Hamburgischen Bauordnung in Kraft.

Mit den Änderungen will Hamburg in erster Linie neue Anreize für den Wohnungsbau geben. Damit soll ein Instrument geschaffen werden, dass den politischen Willen zur Entstehung neuen Wohnraums umsetzen hilft.

Bisher hat die Pflicht zum Einbau von Aufzügen in Gebäuden ab einer Höhe von 13 m häufig den Ausbau eines Dachgeschosses oder die Aufstockung eines Gebäudes verhindert. Von dieser Forderung kann jetzt abgewichen werden.

Zukünftig darf auch der Baustoff Holz verstärkt bei Baumaßnahmen eingesetzt werden. Ab dem 01. Mai ist Holz zulässig bei Gebäuden mit einer Höhe von bis zu 22 Metern.

Durch die Änderung der Vorschriften zur Grundstückserschließung können nun mehrere Grundstücke, die keine unmittelbare Belegenheit an einem öffentlichen Weg haben, über eine private Erschließung an den öffentlichen Weg angebunden werden.

Nach den bisherigen Vorschriften war die Möglichkeit einer solchen privaten Erschließung auf maximal 4 Grundstücke beschränkt. Die Beschränkung wurde gestrichen.

Auch im Bereich der Barrierefreiheit wirken sich die Änderungen der neuen HBauO aus. So war es bisher erforderlich, alle barrierefreien Wohnungen eines Gebäudes im selben Geschoss zu bauen. Zukünftig können die Wohnungen auch über mehrere Geschosse verteilt werden.

Um den Überblick über alle Änderungen der neuen HBauO zu erleichtern, hat Hamburg eine Synopse herausgegeben, die unter folgendem link abrufbar ist:

http://www.hamburg.de/contentblob/9044386/f37ee4ea529c7c0d0f6621757e944048/data/d-synopse-hbauo-veroeffentlichung.pdf

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