Die neue AwSV ist in Kraft getreten

Mit dem 1. August 2017 ist die neue Bundesanlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe in Kraft getreten.

Die AwSV ersetzt die bisherigen, unterschiedlichen Länderregelungen (VAwS) für den Boden- und Gewässerschutz. Damit ist endlich eine einheitliche Gesetzesgrundlage für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geschaffen worden.

Die AwSV enthält einige Neuerungen und eine ganze Reihe von konkretisierten Anforderungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:

Zur bisherigen WGK-Einstufung von Stoffen und Gemischen ist zum Beispiel die Möglichkeit gekommen, feste Gemische als „allgemein wassergefährdend″ (awg) zu bestimmen, ohne die genaue Zusammensetzung oder Gefährlichkeit des Gemisches aufklären zu müssen.

Die AwSV gilt auch für Jauche-, Gülle-, und Silagesickersaftanlagen

Für Anlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten oder Überschwemmungsgebieten gibt es eine „Bagatellgrenze“ mit einem Volumen von maximal 220 Litern oder einer Masse vom maximal 200 kg

Die technischen Anforderungen an Anlagen wurden präziser und detaillierter formuliert, und für die Rückhaltung von bestimmten Anlagen konkretisiert.

Für die Genehmigung von Anlagen wird in Zukunft häufiger das Gutachten eines Sachverständigen notwendig sein um eine Eignungsfeststellung zu vermeiden.

Auch bei nicht prüfpflichtigen Anlagen muss der Anlagenbetreiber zukünftig eine detaillierte Anlagendokumentation führen

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar